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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
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A. Geltung der Geschäftsbedingungen
Bildmaterial wird von der dpa Picture-Alliance GmbH (im Folgenden: dpa-PA) ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung gestellt. Die AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen, für den elektronischen Abruf sowie der Nutzung der Bilder aus den Bilddatenbanken und für die elektronische Übermittlung, sofern nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart werden, welche der Schriftform bedürfen. Geschäftsbedingungen des Bestellers, die von diesen AGB abweichen, werden nicht anerkannt und auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. B. Verwendung des Bildmaterials 1. Bildmaterial wird nur zur Ansicht ausgehändigt bzw. kann elektronisch abgerufen oder übermittelt werden und wird ausschließlich vorübergehend zur Verfügung gestellt. dpa-PA entscheidet, ob dem Kunden Original- oder Duplikatbildmaterial zur Verfügung gestellt wird. Eine entsprechende Hinweispflicht besteht nicht. Das Bildmaterial bleibt Eigentum der dpa-PA bzw. ihrer Partner und ist bei Nichtverwendung spätestens innerhalb eines Monats zurückzugeben bzw. aus dem elektronischen Speicher zu löschen. Bildmaterial, für welches Nutzungsrechte erworben werden, ist unverzüglich nach erfolgter Nutzung, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten ab Datum des Lieferscheins bzw. des Datenabrufs oder der Datenübermittlung zurückzugeben bzw. im elektronischen Speicher zu löschen. Ziffer D.4.c.) dieser AGB bleibt insoweit unberührt. Die Kosten der Rücksendung sind vom Kunden zu tragen. 2. Bei Nutzung der digitalen Datenbank der dpa-PA hat der Kunde die entsprechenden begleitenden Bildinformationen (Bildmetadaten) und die darin enthaltenen Nutzungs- und Verwendungsbeschränkungen zu beachten. Für aus der Nichtbeachtung resultierende Schäden haftet der Kunde allein und hat die dpa-PA von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Ferner behält sich die dpa-PA Schadensersatzansprüche gegen den Kunden wegen etwaiger Nichtbeachtung ausdrücklich vor. 3. Der Kunde hat das Bildmaterial nach Eignung der Lieferung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Ist die Lieferung unvollständig oder weisen einzelne Bilder Mängel auf, ist der Kunde verpflichtet, die Unvollständigkeit oder die festgestellten Mängel innerhalb von 72 Stunden nach Erhalt der Sendung bzw. nach Datenabruf oder -übermittlung telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. Die bemängelten Bilder müssen unverzüglich an dpa-PA zurückgegeben werden. Unterbliebene, unvollständige oder nicht fristgerechte Mängelrügen schließen den Einwand, die Lieferung sei unvollständig oder mangelbehaftet gewesen, sowie eine Haftung der dpa-PA für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten aus. 4. Jede Nutzung des Bildmaterial bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der dpa-PA (Freigabeerklärung). Dies gilt auch für die Nutzung des Bildmaterials als Arbeitsvorlage, für Skizzen, zur Drucklegung oder zu Layout- oder Präsentationszwecken sowie für das Öffnen der Diarahmen oder Folien. 5. Die von dpa-PA erteilte Freigabe von Bildmaterial berechtigt nur zur einmaligen Nutzung für den angegebenen Zweck, sofern nicht eine weitergehende Nutzung ausdrücklich vorgesehen ist. Für die Art und den Ort der Nutzung sind die jeweiligen Hinweise und Beschränkungen in den begleitenden Bildinformationen (Bildmetadaten) zwingend zu beachten. Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist erneut honorarpflichtig und bedarf der vorherigen Freigabe. 6. Eine Weitergabe des Bildmaterials an Dritte und die Duplizierung des Bildmaterials, wie auch Bearbeitung oder Umgestaltung sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der dpa-PA nicht gestattet. Dies schließt den Verkauf von Links u.a. Verweismitteln im Internet auf diese Bilder an Dritte ein. 7. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. 8. Von jeder Veröffentlichung sind dpa-PA umgehend 2 Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzusenden. Die Auflagenhöhe des Druckwerkes ist dpa-PA anzuzeigen. C. Umfang der Nutzungsrechte 1. Grundsätzlich wird nur das einfache Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. 2. Die von dpa-PA erteilte Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst oder Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe, insbesondere zur Nutzung im Rahmen der Werbung erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt dem Kunden. Der Kunde hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen hinsichtlich den Bestimmungen des Landes, in dem die Nutzung vorgenommen werden soll, selbst zu beachten. Dies gilt nicht, sofern das Vorliegen der erforderlichen Einwilligung bzw. Rechte von der dpa-PA ausdrücklich in schriftlicher Form zugesichert worden ist. 3. Bildmaterial, insbesondere solches, auf dem Personen erkennbar sind, darf nur im Zusammenhang mit dem Begleittext verwendet werden. Bild und Text dürfen nicht sinnentstellend oder verfälschend verwendet werden. Der Verwender ist grundsätzlich zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Pressekodex oder vergleichbarer journalistischer Sorgfaltspflichten verpflichtet. 4. Der Kunde hat insoweit dpa-PA von der Inanspruchnahme Dritter freizuhalten und die Rechtsfolgen einer Rechtsverletzung im Innenverhältnis selbst zu tragen. 5. Für folgende Handlungen bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung der dpa-PA: a) Die Vervielfältigung und insbesondere Digitalisierung des Bildmaterials, b) die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder anderen elektronischen Archiven, die Dritten zugänglich sind, c) die Speicherung von Bilddaten auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern, d) jede digitale und sonstige Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials. Wird die Zustimmung zur Digitalisierung erteilt, müssen die Namen der Bildautoren sowie der Name von dpa-PA mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden; im Übrigen ist durch den Kunden sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt, damit der Bildautor und dpa-PA jederzeit identifiziert werden können. Sämtliche digitalen Bilder in elektronischen Archiven sowie sämtlichen externen Datenträger sind vollständig zu löschen, sobald der Kunde zur Rückgabe des Bildmaterials verpflichtet ist bzw. der Vertrag beendet wird. 6. Bei Verwendung des Bildmaterials ist dieses jeweils deutlich und unverwechselbar mit dem in der Datenbank angegebenen Urheber- bzw. Agenturvermerk zu kennzeichnen, ist ein solcher nicht ersichtlich, so ist der Vermerk "Foto: picture alliance" anzubringen; der Name des jeweiligen Portalpartners und des Bildautors ist zusätzlich aufzunehmen, falls dies von dpa-PA verlangt wird, bzw. falls der Name des Portalpartners bzw. des Bildautors im Bildtext genannt wird. 7. Jede Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass das geschuldete Nutzungshonorar an dpa-PA gezahlt wird. D. Honorare und Gebühren 1. Jede Nutzung des angebotenen Bildmaterials ist honorarpflichtig. 2. Für jede Lieferung von Bildmaterial wird Porto und Verpackung sowie ein Bearbeitungsentgelt berechnet, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemißt und mindestens € 26,-- pro Lieferung beträgt. Dieses Bearbeitungsentgelt wird nicht auf ein späteres Honorar angerechnet. 3. Für jede Auswahlsendung, die ersichtlich zu Präsentationszwecken angefordert wird, berechnet dpa-PA ein Vorlage-Entgelt in Höhe von € 50,--. Dieses Vorlageentgelt kann mit eventuellen Nutzungshonoraren verrechnet werden. 4. Wird die Rückgabefrist überschritten, so werden
Blockierungsgebühren fällig. Sie betragen für
jede Abbildung € 30,-- je angefangenen Monat. Eine
Fristüberschreitung liegt vor, wenn: |
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