Glossar
Das Bildmedien-Glossar
Im Glossar erklären unsere Bild- und Rechts-Experten die wichtigsten Fachbegriffe – fundiert, verständlich und praxisnah für Redaktionen, PR-Profis und Agenturen.
Beiwerk (§ 23 KUG)
Personen, die auf einem Bild nur nebensächlich neben einer Landschaft oder einem anderen Ort erscheinen. Nach § 23 KUG kann ihre Einwilligung zur Veröffentlichung entbehrlich sein, sofern keine berechtigten Interessen verletzt werden. Beispiel: Bei einer Aufnahme des Kölner Doms können vorbeigehende Menschen Beiwerk sein, wenn sie für das Motiv keine wesentliche Rolle spielen.
Bildauflösung
Beschreibt die Anzahl der Pixel eines digitalen Bildes, zum Beispiel 4000 × 3000 Pixel oder 12 Megapixel. Für die Ausgabe zählt zusätzlich die Pixeldichte bei der gewünschten Größe, angegeben in PPI. Eine zu geringe Auflösung kann beim Vergrößern zu einem unscharfen oder pixeligen Bild führen.
Bildgröße
Der Begriff kann je nach Kontext die Pixelmaße, die Ausgabegröße oder den Speicherbedarf eines unkomprimierten Bildes bezeichnen. Im technischen Sinn des Speicherbedarfs hängt die Bildgröße von Pixelzahl, Farbtiefe und Farbkanälen ab. Sie ist von der Dateigröße auf dem Speichermedium zu unterscheiden.
C2PA
Abkürzung für Coalition for Content Provenance and Authenticity, einen Zusammenschluss zur Entwicklung von Standards für die Herkunft digitaler Inhalte. Der C2PA-Standard ermöglicht kryptografisch gesicherte Angaben zur Erstellung und Bearbeitung von Bildern, oft als Content Credentials bezeichnet. Diese Angaben unterstützen die Quellenprüfung, beweisen aber nicht, dass der dargestellte Inhalt wahr ist. Hinweis: Fehlende Content Credentials bedeuten nicht automatisch, dass ein Bild gefälscht ist.
Credit Line
Angabe der Fotografin oder des Fotografen und gegebenenfalls der Bildagentur bei der Veröffentlichung eines Bildes. Sie wird auch Urhebervermerk genannt und richtet sich nach den geltenden Vorgaben für die Bildnutzung. Beispiel: „Foto: picture alliance / dpa / Max Mustermann“.
Dateigröße
Speicherplatz, den eine Bilddatei auf einem Speichermedium benötigt, meist angegeben in Kilobyte (KB) oder Megabyte (MB). Sie hängt unter anderem von Pixelzahl, Dateiformat und Komprimierung ab. Eine große Datei bedeutet nicht automatisch eine hohe Bildqualität.
Deepfake
KI-generiertes oder manipuliertes Bild/Video, das Personen in erfundenen Situationen zeigt oder ihnen Handlungen und Aussagen zuschreibt, die nie stattgefunden haben.
DPI (dots per inch)
Maßeinheit für die Punktdichte im Druck. Sie gibt an, wie viele Druckpunkte auf einer Länge von einem Zoll (2,54 cm) ausgegeben werden. DPI ist von PPI zu unterscheiden, das die Pixeldichte eines digitalen Bildes bei einer bestimmten Ausgabegröße oder eines Bildschirms beschreibt.
ELA (Error Level Analysis)
Methode zur Untersuchung von Kompressionsunterschieden in JPEG-Bildern. Auffällige Bereiche können Hinweise auf eine Bearbeitung geben, aber auch andere Ursachen haben, etwa starke Kontraste oder mehrfaches Speichern. ELA ist allein kein Beweis für eine Manipulation.
Exklusives Nutzungsrecht
Das Recht, ein Bild unter Ausschluss aller anderen Personen (inklusive des Urhebers selbst) ausschließlich und uneingeschränkt zu nutzen.
Farbraum
Beschreibt den darstellbaren Farbbereich eines Bildes oder Ausgabegeräts. Digitale Bilder nutzen häufig RGB-basierte Farbräume wie sRGB; im Druck kommen oft CMYK-basierte Farbräume zum Einsatz. Die Wahl und Umwandlung des Farbraums beeinflussen, wie Farben auf Bildschirm und Papier wiedergegeben werden.
Flux
Hochmodernes KI-Bildgenerierungstool, das zur Erzeugung photorealistischer synthetischer Bilder genutzt wird.
Geodaten
Ortsbezogene Informationen, die in den Metadaten einer Bilddatei gespeichert sein können, etwa GPS-Koordinaten des Aufnahmeortes. Sie helfen bei der Prüfung des behaupteten Aufnahmeortes, können jedoch fehlen, verändert oder entfernt worden sein.
Handout
Bildmaterial, das von PR-Abteilungen, Unternehmen, Organisationen oder Behörden kostenfrei für die Berichterstattung bereitgestellt wird. Muss zwingend als solches gekennzeichnet werden.
IRGC
Abkürzung für Islamic Revolutionary Guard Corps, auf Deutsch Islamische Revolutionsgarden. Im Zusammenhang mit Bildverifikation ist die Organisation unter anderem als Quelle von Bildmaterial relevant. Wie bei anderen interessengeleiteten Quellen sollten Herkunft, Kontext und mögliche Inszenierungen sorgfältig geprüft werden.
IPTC
International Press Telecommunications Council: Globaler Standard zur Einbettung von Metadaten (Titel, Beschreibung, Fotograf, Copyright, Keywords) direkt in die Bilddatei.
JPEG (JPG)
Weit verbreitetes Dateiformat für digitale Fotos, das Bilddaten üblicherweise verlustbehaftet komprimiert. Stärkere Komprimierung verkleinert die Datei, kann aber die Bildqualität beeinträchtigen. Wiederholtes Speichern mit erneuter verlustbehafteter Komprimierung kann weitere Qualitätsverluste verursachen.
KI-generiert
Bild, dessen Inhalt durch ein KI-Modell erzeugt wurde, beispielsweise auf Grundlage einer Textbeschreibung. Es dokumentiert keine entsprechende Kameraaufnahme, auch wenn es wie ein echtes Foto aussieht. Davon zu unterscheiden ist ein reales Foto, das mit KI verändert wurde – siehe KI-manipuliert.
KI-manipuliert
Reales Foto, dessen Inhalt mit KI-Werkzeugen verändert wurde. Dabei können beispielsweise Personen hinzugefügt oder entfernt, Gesichtsausdrücke verändert oder Hintergründe ausgetauscht werden. Die ursprüngliche Aufnahme ist real, die veränderte Darstellung kann jedoch vom tatsächlichen Geschehen abweichen.
KUG (Kunsturhebergesetz)
Deutsches Gesetz, das unter anderem die Veröffentlichung von Bildnissen regelt. § 22 enthält den Grundsatz der Einwilligung; § 23 nennt Ausnahmen und deren Grenzen. Wichtige Begriffe in diesem Zusammenhang sind Recht am eigenen Bild, Beiwerk und Person der Zeitgeschichte.
Metadaten
Zusatzinformationen, die in einer Bilddatei gespeichert sind, etwa Kameramodell, Aufnahmezeit, Standort, Urheber- und Rechteangaben. Bekannte Standards sind EXIF für technische Aufnahmedaten und IPTC für beschreibende und redaktionelle Angaben. Fehlende oder widersprüchliche Metadaten können Anlass für weitere Prüfungen sein, sind allein aber kein Beweis für eine Manipulation.
Model Release
Vereinbarung oder Einwilligungserklärung zur Nutzung von Bildern einer abgebildeten Person. Darin werden die zulässigen Verwendungszwecke und Bedingungen festgelegt, beispielsweise die Nutzung für Werbung oder Social Media. Der vereinbarte Umfang ist für die spätere Bildnutzung maßgeblich.
Montage
Bild, das aus mehreren Aufnahmen oder Bildteilen zusammengesetzt wurde, beispielsweise durch das Einfügen einer Person in einen anderen Hintergrund. In der journalistischen Verwendung muss die Gestaltung transparent sein, damit die Montage nicht als unveränderte Aufnahme eines realen Ereignisses verstanden wird.
Neuramancer
Deutsches Unternehmen, das Software zur forensischen Analyse von Bildern und Videos entwickelt. Die Verfahren untersuchen unter anderem technische Spuren, die auf KI-generierte oder manipulierte Inhalte hindeuten können. Die Ergebnisse unterstützen die Prüfung verdächtigen Materials.
NO ARCHIVE
Nutzungshinweis, der die dauerhafte Archivierung beziehungsweise eine spätere erneute Veröffentlichung eines Bildes beschränkt. Maßgeblich sind die konkreten Vorgaben des Bildanbieters. Der Hinweis sollte vor der Speicherung und einer späteren Wiederverwendung geprüft werden.
NO SALES
Nutzungshinweis, der den Verkauf beziehungsweise die kommerzielle Weitergabe eines Bildes beschränkt. Der genaue Umfang ergibt sich aus den Vorgaben des Bildanbieters. Ob etwa eine redaktionelle oder werbliche Nutzung zulässig ist, muss anhand dieser Vorgaben geprüft werden.
OSINT
Abkürzung für Open Source Intelligence. Gemeint ist die Recherche und Prüfung anhand öffentlich zugänglicher Informationen, etwa Karten, Satellitenbildern, Social-Media-Beiträgen oder Wetterdaten. Bei Bildern können diese Quellen helfen, Aufnahmeort, Zeitpunkt und Kontext zu überprüfen. Beispiel: Gebäude und Straßenschilder auf einem Foto werden mit Kartenmaterial und Straßenansichten abgeglichen.
Person der Zeitgeschichte
Bezeichnung für Personen, die im Zusammenhang mit Ereignissen von öffentlichem Interesse stehen. Für die Veröffentlichung ist jedoch der konkrete Bildkontext entscheidend: § 23 KUG betrifft Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte. Öffentliche Bekanntheit allein erlaubt keine beliebige Veröffentlichung; berechtigte Interessen der Person müssen berücksichtigt werden.
Pool-Foto
Foto aus einer gemeinsamen Berichterstattung, bei der nur ausgewählte Fotografinnen oder Fotografen Zugang zu einem Ereignis erhalten. Die Aufnahmen werden nach vereinbarten Regeln weiteren Medien oder Agenturen zugänglich gemacht. Gründe können etwa begrenzter Platz oder Zugangsbeschränkungen sein.
PPI (pixels per inch)
Maßeinheit für die Pixeldichte: Sie gibt die Anzahl der Pixel pro Zoll (2,54 cm) an. Bei einem Bild beschreibt sie das Verhältnis von Pixelmaßen zur vorgesehenen Ausgabegröße, bei einem Bildschirm die Dichte der Bildpunkte. Ein höher eingestellter PPI-Wert allein fügt einer Bilddatei keine Details hinzu.
Property Release
Genehmigung zur Nutzung von Aufnahmen eines bestimmten Objekts oder Ortes, beispielsweise eines Privatgrundstücks oder Innenraums. Sie hält den vereinbarten Nutzungsumfang fest. Ob zusätzliche Genehmigungen erforderlich sind, hängt vom Motiv, den betroffenen Rechten und der geplanten Verwendung ab.
Redaktionelles Bild
Bild, das einen journalistischen Beitrag visuell unterstützt. Es soll den dargestellten Sachverhalt wahrheitsgetreu und nachvollziehbar vermitteln. Ob es das konkrete Ereignis dokumentiert oder ein Thema veranschaulicht, muss aus Kontext und Kennzeichnung erkennbar sein – siehe Symbolbild.
Recht am eigenen Bild
Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Bildnisse einer Person dürfen grundsätzlich nur mit deren Einwilligung verbreitet oder öffentlich gezeigt werden. In Deutschland regeln insbesondere §§ 22 und 23 KUG den Grundsatz, die Ausnahmen und deren Grenzen.
Rights Managed (RM)
Lizenzmodell, bei dem die Bildnutzung für einen vereinbarten Zweck und Umfang eingeräumt wird. Kriterien wie Medium, Auflage, Verbreitungsgebiet, Bildgröße und Nutzungsdauer können den Preis bestimmen. Eine darüber hinausgehende Nutzung erfordert eine entsprechende Erweiterung oder neue Lizenz.
Royalty Free (RF)
Lizenzmodell, bei dem Bilder nach einmaligem Lizenzerwerb meist mehrfach ohne weitere nutzungsabhängige Gebühren verwendet werden dürfen. Maßgeblich sind die jeweiligen Lizenzbedingungen. Die deutsche Bezeichnung „lizenzfrei“ bedeutet weder kostenlos noch uneingeschränkt nutzbar.
Screengrab
Bildschirmaufnahme oder einzelnes Standbild aus einem Video. Die Qualität kann gegenüber dem Original reduziert sein; außerdem fehlen häufig ursprüngliche Metadaten. Für die Verifikation sollte daher möglichst die Originalquelle herangezogen werden.
Stockfoto
Vorproduziertes Foto, das über eine Bildagentur oder Bilddatenbank für unterschiedliche Verwendungen lizenziert werden kann. Es entsteht auf Vorrat statt für einen einzelnen konkreten Auftrag. Welche Nutzungen erlaubt sind, bestimmen die jeweiligen Lizenzbedingungen.
Symbolbild / Montage
Bild, das ein Thema stellvertretend veranschaulicht und nicht das konkret beschriebene Ereignis zeigt. Es wird auch als Fotoillustration bezeichnet und sollte klar gekennzeichnet werden, damit keine Verwechslung mit einer dokumentarischen Aufnahme entsteht. Beispiel: Ein Foto einer aufgebrochenen Tür illustriert einen Bericht über Einbrüche, ohne den geschilderten Tatort zu zeigen.
UGC
Abkürzung für User Generated Content, also von Nutzerinnen und Nutzern erstellte Inhalte. Dazu gehören etwa Smartphone-Aufnahmen von Augenzeugen, die online geteilt werden. Vor der Verwendung müssen Herkunft, Aufnahmeort, Zeitpunkt, Echtheit und Nutzungsrechte geprüft werden.
Urheberrecht
Schützt die Rechte der Fotografin oder des Fotografen an einer Aufnahme. Zur Nutzung eines geschützten Bildes können Nutzungsrechte beziehungsweise Lizenzen eingeräumt werden; das Urheberrecht selbst ist grundsätzlich nicht übertragbar. Beispiel: Eine Zeitung kann das Recht erhalten, ein Foto abzudrucken. Urheberin oder Urheber bleibt die Person, die es aufgenommen hat.
Urhebervermerk
Angabe der Urheberin oder des Urhebers bei der Veröffentlichung eines Bildes. Siehe Credit Line.
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